Aufgrund der neuen Verordnungen der Bundesregierung im Blick auf erste Lockerungen nach dem 3. Corona-Lockdown wird es von Seiten der Bischofskonferenz und der Diözese St. Pölten vorsichtige Öffnungsschritte für öffentliche Gottesdienste und den Parteienverkehr in Pfarrkanzleien geben. Ab Sonntag, 7. Februar, ist die Feier von öffentlichen Gottesdiensten wieder möglich.Hier kurz die wesentlichen Änderungen der neuen Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz für die Feier von Gottesdiensten:

  • Beachten Sie bitte, dass das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend ist sowie ein Mindestabstand von 2m gilt.
  • Gemeinde- und Chorgesang sind nicht möglich, sehr wohl aber Solistengesang und Instrumentalmusik

Nähere Infos finden Sie auf der Homepage der Österr. Bischofskonferenz: https://www.bischofskonferenz.at/133131/bischofskonferenz-ab-sonntag-wieder-oeffentliche-gottesdienste

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